Als Türschloss bezeichnet man eine mechanische Verriegelung für Türen: Mit dem Schloss wird die Tür in der Zarge und damit geschlossen gehalten – angenehme Ruhe genau dann, wenn sie gewünscht ist. Grundlegend besteht ein Türschloss aus einem eingebautem Einsteckschloss, versehen mit Zylinder und Schließwerk. Ergänzt durch eine Falle und einem Riegel sichert das Türschloss zudem die Räume vor dem Zutritt Unbefugter.
Schlossarten
Je nach Anforderung oder Einsatzgebiet unterliegen die eingesetzten Schlösser gängigen Normen (z. B. DIN 18250 und DIN 18251), welche die zulässigen Maße, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnungen vorgeben. Folgende Arten von Türschlössern sind gängig:
- Mehrfachverriegelung
- Strahlenschutzschloss
- Panikschloss
- Objektschloss
- FH-Schloss
Standflügelverriegelung
Der Steh- bzw. Standflügel beschreibt den weniger genutzten Flügel einer Tür. Hier erfolgt die Verriegelung meist nicht über ein Schloss, sondern über den Treib- bzw. Kantriegel, welcher in das Bodenschließblech oder in den oberen Teil der Zarge geschoben wird. Dabei unterscheidet man zwischen:
- Falztreibriegel
- Treibriegel
- Treibriegel mit Umlenkschloss